Wasser, das durch den Gebrauch verändert wird und deshalb zu beseitigen ist. Es wird in die Kanalisation, in ein Gewässer (Vorfluter) oder in den Untergrund eingeleitet. Nach DIN 4045 wird Abwasser in Schmutzwasser, Regenwasser, Fremdwasser (z. B. durch undichte Rohre eindringendes Grundwasser), Mischwasser, Kühlwasser unterschieden. Abwasser gilt strafrechtlich als Abfall.
Regenwasser, das nicht durch Gebrauch verändert wurde, nimmt eine Sonderrolle ein.
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