Die Mall AG gewährt auf ihre Betonzisternen eine Garantie von 30 Jahren ab dem Datum der Auslieferung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen:
1. Die Garantie gilt nur für im Erdreich eingebaute Betonzisternen in Behälterbauweise.
2. Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel am Beton der Betonzisterne auf, nimmt die Mall AG die Mängelbeseitigung auf ihre Kosten vor. Die Entscheidung, in welcher Form eine Beseitigung der Mängel erfolgt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) liegt bei der Mall AG.
3. Die Garantie umfasst nicht Einbauteile oder Teile, die nicht aus Beton sind, wie Filter, Pumpen, Schläuche, Rohre und andere periphere Bauteile.
4. Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass die Betonzisterne bestimmungsgemäss zur Sammlung und Verwendung von Regenwasser verwendet wurde.
5. Nicht von der Garantie umfasst sind Schäden, deren Ursache in einem nicht ordnungsgemässen Einbau durch Dritte, unsachgemässer Gebrauch oder Handhabung der Anlage ist.
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